Bevor man eine Maschine in Gang setzt, muss die Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet sein. Dafür gibt es Bedienungsanleitungen, Vorschriften und Regeln, sowohl im Umgang mit den Anlagen selbst als auch mit Gefahrstoffen. Im Europäischen Wirtschaftsraum gilt dafür seit über 30 Jahren die CE-Norm, die Gewährleistung und Maschinensicherheit beschreibt.
Die Berufsgenossenschaft hat es zur Pflicht gemacht, Betriebsanweisungen für Maschinen und Anlagen sowie Regeln über den Umgang mit Gefahrstoffen zu erstellen. Eine unbedingt sinnvolle Maßnahme. Im Arbeitsalltag führt das allerdings auch dazu, dass Ressourcen im Betrieb gebunden werden, die eigentlich woanders gebraucht werden. Hier springt KVP Kluth ein.
Seit mehr als 30 Jahren ist die Conformité Europeen, kurz CE, bereits verpflichtend für alle Maschinen und Anlagen in der EU bzw. zuvor der EG. Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung der EU-weit geltenden Anforderungen an Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz.